Deutschland (2003)
"Das Jugendgericht" befasst sich ausschließlich mit Fällen jugendlicher Straftäter (Alter: 14 bis 21 Jahre) und gibt einen realistischen Einblick in die nicht öffentlichen Verhandlungen vor einem Jugendgericht. Es werden klassische Straftaten verhandelt: von Diebstahl über Drogendelikte bis zu Raub, Erpressung und Körperverletzung. Aber es geht auch um Bagatelldelikte und die kleinen Dramen, die dahinter stecken.