Als Beispiel dafür, dass Gerichte auch fehlen können, sieht der ehemalige Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle die frühere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Homosexualität: 1957 bestätigt das Gericht den aus dem Jahr 1872 stammenden und von den Nationalsozialist:innen verschärften Paragrafen 175, der sexuelle Beziehungen zwischen Männern unter Strafe stellt. Erst 1969 wird der Paragraf gelockert und erst 1994 ganz gestrichen. 2017 werden die Verurteilungen aufgehoben und Betroffene entschädigt.
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