Spanien (2016)
Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld in einer Höhe von 10 000 Euro und mehr untersteht in Spanien der Anmeldepflicht. Doch als das Zollpersonal am Flughafen in Barcelona das Gepäck eines algerischen Kaufmanns kontrolliert, kommen plötzlich 42 Fünfhunderter-Scheine zum Vorschein. Zuvor hatte der Fluggast aus Jordanien den Ausgang "Nichts zu verzollen" passiert und bei einer Routinebefragung falsche Angaben gemacht - offenbar um die Grenzschützer gezielt zu täuschen. Und als die Sache auffliegt, macht er den Beamten obendrein ein unlauteres Angebot.
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