1988 stirbt der viereinhalbjährige Jan in einem Leinensack. 35 Jahre später verurteilt das Frankfurter Landgericht die Chefin einer Sekte in Hanau deshalb wegen Mordes. Schon das Landgericht Hanau hatte sie für den Tod des Kindes verantwortlich gemacht, aber im Urteil steckten Rechtsfehler. Deshalb musste erneut verhandelt werden. Die mittlerweile 76-Jährige hat das Kind nach Überzeugung der Gerichte gequält und schließlich im Sommer 1988 stundenlang in dem Sack schreien lassen. Der Junge starb, vermutlich an einer CO2-Vergiftung. Auch die Mutter des Kindes stand vor Gericht, wurde aber freigesprochen. Ihr war die Beteiligung an einem Mord nicht nachzuweisen.
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