Der Deutsche Bundestag entscheidet am Dienstag, 18. März 2025, über den von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes.
Ausgaben für Verteidigung ab einer bestimmten Höhe sollen künftig nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Darüber hinaus soll im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro ermöglicht werden.
Diese Kredite sollen ebenfalls von der Schuldenregel ausgenommen werden. Für die Annahme des Entwurfs ist eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten notwendig. Das Vorhaben ist innerhalb des Parlaments stark umstritten. Ebenso das Vorhaben von Union und SPD, dies im "alten" Bundestag noch auf die Tagesordnung zu setzen.
Das ZDF ändert sein Programm und überträgt ab kurz vor zehn Uhr live aus dem Deutschen Bundestag.
Ausgaben für Verteidigung ab einer bestimmten Höhe sollen künftig nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Darüber hinaus soll im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro ermöglicht werden.
Diese Kredite sollen ebenfalls von der Schuldenregel ausgenommen werden. Für die Annahme des Entwurfs ist eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten notwendig. Das Vorhaben ist innerhalb des Parlaments stark umstritten. Ebenso das Vorhaben von Union und SPD, dies im "alten" Bundestag noch auf die Tagesordnung zu setzen.
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