Deutschland (1988)
Verhandlungen vor einem Standesgericht sind immer eine delikate Angelegenheit. Das muss auch Rechtsanwalt Liebling erfahren. Der Fall seines Kollegen Stubenrauch, den er vor dem Ehrengericht zu verteidigen hat, besitzt dazu noch eine politische Dimension. Herr Stubenrauch hat sich nämlich dazu hinreißen lassen, Staatsanwalt Roloff zu fragen, ob ihm der Unterschied zwischen dem Landgericht und dem Volksgerichtshof bekannt sei. Währenddessen hat Kollege Arnold einen für Berlin-Kreuzberg typischen Fall zu bearbeiten. Ist es Herrn Gürcel, Türke und Moslem, zuzumuten, im Schlachthof Schweinedärme zu waschen, oder darf die zuständige Behörde die Zahlung von Arbeitslosengeld wegen Arbeitsverweigerung aussetzen, wenn Herr Gürcel diese Arbeit ablehnt?.
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