Deutschland (2004)
Welche praktischen Konsequenzen hätte eine Anwendung des Strafrechtsparagraphen 86a auch in Schulen? Welche Folgen gäbe es für jugendliche Straffällige? Wie kann Bildungspolitik agieren, um Straftaten, darunter auch verfassungsfeindliche Handlungen, zu verhindern?
Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger diskutieren mit Thüringens Bildungsminister Christian Tischner, dem bildungspolitischen Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Denny Jankowski und der Rechtsanwältin Ricarda Dornbach bei "Fakt ist! Aus Erfurt".
Kathleen Bernhardt und Lars Sänger moderieren die Sendung, bei der das Live-Publikum im Studio wesentlichen Anteil am Gesprächsverlauf hat und sich mit Meinungen, Standpunkten, Erfahrungen und Fragen einbringt. Im Podium stellen sich der Diskussion folgende Gäste:
- Ricarda Donrbach, Rechtsanwältin aus Dresden
- Denny Jankowski , bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag
- Christian Tischner , Thüringer Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur
"Schulen dürfen keine rechtsfreien Räume sein und wenn ein Schulleiter mit allen zur Verfügung stehenden Maßnahmen nicht weiterkommt, muss die Staatsanwaltschaft übernehmen können", begründet Thüringens Bildungsminister Christian Tischner seinen jüngsten Vorstoß. Zusammen mit seiner CDU-Kollegin, Justizministerin Beate Meißner, hat er im Bundesrat einen Antrag eingebracht, durch den ermöglicht werden soll, dass der Strafrechtsparagraph 86a auch in Schulen angewendet werden darf. Das Ziel ist es, verfassungsfeindliche Handlungen in Zukunft juristisch ahnden zu können.
Scharfe Kritik an diesen Plänen kommt vom bildungspolitischen Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Denny Jankowski: "Dass Schulen bislang als nicht-öffentliche Räume gelten, ist eine bewusste und sachlich begründete Entscheidung." Dort müssten andere Maßstäbe gelten, alles andere sei pädagogisch kontraproduktiv.
Aus Sicht der Rechtsanwältin Ricarda Dornbach würde eine Gesetzesänderung mehr oder weniger ins Leere laufen, weil schon jetzt beim Jugendstrafrecht erzieherische Maßnahmen im Vordergrund stehen. Zudem dürfe die Gesellschaft die Aufgabe der politischen Bildung nicht an die Justiz übertragen, die ohnehin schon überlastet sei.
Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger diskutieren mit Thüringens Bildungsminister Christian Tischner, dem bildungspolitischen Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Denny Jankowski und der Rechtsanwältin Ricarda Dornbach bei "Fakt ist! Aus Erfurt".
Kathleen Bernhardt und Lars Sänger moderieren die Sendung, bei der das Live-Publikum im Studio wesentlichen Anteil am Gesprächsverlauf hat und sich mit Meinungen, Standpunkten, Erfahrungen und Fragen einbringt. Im Podium stellen sich der Diskussion folgende Gäste:
- Ricarda Donrbach, Rechtsanwältin aus Dresden
- Denny Jankowski , bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag
- Christian Tischner , Thüringer Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur
"Schulen dürfen keine rechtsfreien Räume sein und wenn ein Schulleiter mit allen zur Verfügung stehenden Maßnahmen nicht weiterkommt, muss die Staatsanwaltschaft übernehmen können", begründet Thüringens Bildungsminister Christian Tischner seinen jüngsten Vorstoß. Zusammen mit seiner CDU-Kollegin, Justizministerin Beate Meißner, hat er im Bundesrat einen Antrag eingebracht, durch den ermöglicht werden soll, dass der Strafrechtsparagraph 86a auch in Schulen angewendet werden darf. Das Ziel ist es, verfassungsfeindliche Handlungen in Zukunft juristisch ahnden zu können.
Scharfe Kritik an diesen Plänen kommt vom bildungspolitischen Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Denny Jankowski: "Dass Schulen bislang als nicht-öffentliche Räume gelten, ist eine bewusste und sachlich begründete Entscheidung." Dort müssten andere Maßstäbe gelten, alles andere sei pädagogisch kontraproduktiv.
Aus Sicht der Rechtsanwältin Ricarda Dornbach würde eine Gesetzesänderung mehr oder weniger ins Leere laufen, weil schon jetzt beim Jugendstrafrecht erzieherische Maßnahmen im Vordergrund stehen. Zudem dürfe die Gesellschaft die Aufgabe der politischen Bildung nicht an die Justiz übertragen, die ohnehin schon überlastet sei.
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