Das 1951 gegründete Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht darüber, dass die Grundrechte eingehalten werden und neue Gesetze der Verfassung nicht widersprechen. Bürger:innen, die sich in ihren Grundrechten verletzt sehen, können vor dem Gericht Beschwerde einreichen. Das tat auch die angehende Lehrerin Fereshta Ludin. Ihre Verfassungsbeschwerde sorgte 2003 für Aufsehen. Die gläubige Muslima sieht sich durch das Verbot, im Unterricht Kopftuch zu tragen, in ihrem Grundrecht auf Religionsfreiheit eingeschränkt. Die Karlsruher Richterinnen und Richter geben ihr mit knapper Mehrheit Recht. Aber der Rechtsstreit geht weiter.
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